Interoperability first.

Unsere Position

eurofactura steht für eine Stärkung der Anwender- und Expertenperspektive bei der Einführung der E-Rechnung und der geplanten Umsatzsteuer-Meldesysteme in Deutschland und Europa. Unser Grundsatz lautet: „Interoperability first!“ – denn nur durch echte Interoperabilität können elektronische Rechnungs- und Meldeprozesse zu einem Erfolgsmodell für Unternehmen aller Größenordnungen und Branchen werden.

Die E-Rechnung bildet den Ausgangspunkt einer umfassenden digitalen Transformation. Sie kann Geschäftsprozesse beschleunigen, manuelle Arbeit reduzieren und Kosten senken. Doch diese Vorteile entfalten sich nur, wenn die Umsetzung praxisgerecht, fair und anschlussfähig erfolgt. Gleiches gilt für die geplanten Umsatzsteuer-Meldesysteme: Auch hier müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine breite Teilhabe ermöglichen und die Unternehmen nicht überfordern.

Digitalisierung darf nicht „von oben herab“ verordnet werden. Sie muss sich an den gewachsenen Strukturen und Prozessen in den Unternehmen orientieren. Unterschiedliche Branchen verfügen über spezifische Praktiken, die respektiert und in digitale Standards überführt werden müssen. Nur so entsteht eine Akzeptanz, die den Erfolg der elektronischer Rechnungsprozesse langfristig sichert.

Interoperabilität ist dabei der Schlüssel: Rechnungen und Meldedaten müssen unabhängig vom Anbieter reibungslos übertragen und verarbeitet werden können – technisch, semantisch und organisatorisch. Dies ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen im globalen Kontext.

Die Sicherstellung echter Interoperabilität ist weit mehr als eine technische Aufgabe. Sie ist eine wirtschafts- und industriepolitische Herausforderung von hoher Relevanz. Sie entscheidet darüber, ob digitale Rechnungs- und Meldesysteme zu inklusiven, zukunftssicheren Standards werden, die allen Unternehmen Teilhabe ermöglichen und den europäischen Wirtschaftsstandort stärken. Politik und Verwaltung sind gefordert, Interoperabilität zum zentralen Leitprinzip zu machen – damit elektronische Rechnungsprozesse nicht nur zur Pflicht, sondern zur Erfolgsgeschichte werden.

Interoperabilität bedeutet
Kompatibilität – Daten müssen unabhängig vom System fehlerfrei übertragen und verarbeitet werden können.
Eindeutigkeit – Inhalte müssen überall dasselbe bedeuten und eindeutig auslesbar sein.
Anschlussfähigkeit – Abläufe müssen so gestaltet sein, dass Unternehmen reibungslos zusammenarbeiten können – über Anbieter-, Branchen- und Ländergrenzen hinweg.

Ziele


Alle Unternehmen müssen digitale Rechnungs- und Meldesysteme ohne unverhältnismäßigen technischen oder finanziellen Aufwand nutzen können. Es darf keine Ausgrenzung durch komplexe oder proprietäre Systeme geben. Digitale Teilhabe muss von Anfang an für alle Unternehmensgrößen gewährleistet sein.


Standards und Prozesse dürfen nicht allein „von oben“ festgelegt werden. Politik und Verwaltung müssen die Expertise der Anwender und Branchenexperten konsequent und systematisch einbeziehen, um praxisgerechte Regelungen zu schaffen. Nur so lassen sich Lösungen entwickeln, die in der realen Unternehmenspraxis umsetzbar sind.


Interoperabilität ist die Grundlage für reibungslose digitale Abläufe. Einheitliche Standards verhindern Insellösungen und Doppelstrukturen und ermöglichen einen durchgängigen Datenfluss – branchenübergreifend und international.


Kleine und mittelständische Unternehmen verfügen oft nicht über die Ressourcen für komplexe Speziallösungen. Interoperable Systeme senken Einstiegshürden, sichern die Teilhabe des Mittelstands an der Digitalisierung und verhindern, dass einzelne Unternehmensgruppen ausgeschlossen werden.


Offene Schnittstellen und interoperable Standards verhindern Monopolbildung und Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern. Sie schaffen Wahlfreiheit und Raum für Innovation – zum Vorteil aller Marktteilnehmer.


Elektronische Rechnungen und Meldesysteme müssen über nationale Grenzen hinweg funktionieren. Einheitliche, interoperable Standards ermöglichen grenzübergreifende Prozesse und stärken die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Europa und weltweit.


Politik und Verwaltung müssen Vorgaben schaffen, die langfristige Planungssicherheit gewährleisten. Unternehmen brauchen ausreichend Zeit, um Systeme anzupassen, ohne Gefahr zu laufen, dass ihre Investitionen durch kurzfristige Änderungen oder zu enge Fristen entwertet werden.


Digitale Meldesysteme müssen realistische Fristen vorsehen. Unternehmen dürfen nicht durch zu enge Zeitvorgaben in ihren Abläufen beeinträchtigt werden. Meldefristen müssen so gestaltet sein, dass sie den betrieblichen Alltag berücksichtigen und gleichzeitig den Zielen der Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug gerecht werden.

Die Zukunft der E-Rechnung ist interoperabel.

Interoperabilität als Fundament digitaler Rechnungsprozesse

Interoperabilität beschreibt die Fähigkeit unterschiedlicher Systeme, Organisationen und Anbieter, nahtlos zusammenzuarbeiten, Daten effizient auszutauschen und Geschäftsprozesse automatisiert weiterzuverarbeiten. Für eurofactura ist Interoperabilität das zentrale Prinzip, das digitale Rechnungs- und Meldesysteme praktikabel, fair und zukunftsfähig macht.

Im Kern bedeutet Interoperabilität: Kompatibilität, Eindeutigkeit und Anschlussfähigkeit. Diese Prinzipien bilden die Basis für digitale Prozesse, die Unternehmen jeder Größe und Branche gerecht werden.

Kompatibilität schafft die technischen Voraussetzungen, damit unterschiedliche Systeme problemlos zusammenarbeiten und Daten reibungslos zwischen Softwarelösungen und Plattformen fließen können. Eindeutigkeit gewährleistet, dass Informationen klar verständlich sind, korrekt interpretiert und automatisiert weiterverarbeitet werden können – unabhängig von individuellen Systemlogiken oder internen Abläufen. Anschlussfähigkeit erlaubt es, dass Abläufe verschiedener Unternehmen nahtlos ineinandergreifen, Kooperationen reibungslos funktionieren und neue Teilnehmer unkompliziert in bestehende Prozesse eingebunden werden können. Gemeinsam bilden diese Prinzipien die Grundlage für eine praxisgerechte, zuverlässige und grenzübergreifende elektronische Rechnungsprozesse.

Diese Grundprinzipien werden auf drei Ebenen umgesetzt:

Technisch: Standardisierte Schnittstellen und Kommunikationsprotokolle stellen sicher, dass Systeme nahtlos verbunden sind und Daten automatisch übertragen werden können.

Semantisch: Einheitliche Definitionen und Interpretationen von Daten gewährleisten, dass Informationen korrekt verstanden und weiterverarbeitet werden.

Organisatorisch: Klare Regeln und Vereinbarungen zwischen Anbietern und Netzwerken sichern einen durchgängigen, zuverlässigen Datenfluss.

Interoperabilität ist damit die Voraussetzung für inklusive, effiziente und zukunftssichere digitale Rechnungs- und Meldesysteme. Sie ermöglicht es Unternehmen, Prozesse automatisiert und fehlerfrei abzuwickeln, stärkt die grenzübergreifende Zusammenarbeit und schafft die Basis für eine nachhaltige digitale Transformation.